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Dienstrad Leasing

Dienstrad Leasing

Mit dem Dienstrad in die Zukunft

Durch das Dienstrad-Leasing können Arbeitnehmer ein neues Fahrrad oder E-Bike oft deutlich günstiger erhalten als beim Direktkauf. Gerade weil die finanzielle Hürde für die Anschaffung eines neuen Dreirad E-Bikes häufig hoch ist, bietet Leasing eine attraktive Möglichkeit, den Wunsch nach einem neuen Rad leichter zu verwirklichen.

Dienstrad-Leasing

Dienstrad Finanzierung für alle

In unserer Arbeit steht immer der Mensch im Mittelpunkt: Wir möchten selbstständige Mobilität ermöglichen. Ein Dreirad bedeutet für viele Menschen Freiheit und bringt neue Lebensfreude in den Alltag – „jedes Dreirad ist ein Stück zurückgewonnene Freiheit“, sagt Thomas Uhe, Gründer und Inhaber von dreirad.de. Deshalb nehmen wir uns Zeit, hören genau zu und gehen konsequent auf die Wünsche unserer Kundinnen und Kunden ein. Damit Sie langfristig etwas von Ihrem Rad haben, gehört für uns mehr dazu als die Übergabe des Dreirads: In unserer Werkstatt kümmern wir uns um Wartung, Anpassungen und Reparaturen – und wenn Sie es sich wünschen, unterstützen wir Sie mit unserem Lieferservice.

Ihre Vorteile eines Dienstrad-Leasings

Kostengünstiger als ein Direktkauf 
Service- und Versicherungspakete inklusive 
Monatliche Raten statt Einmalzahlung

Ablauf

  1. Leasingangebot beim Arbeitgeber prüfen: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Arbeitgeber Dienstrad-Leasing bereits anbietet. Ist das noch nicht der Fall, lohnt es sich, das Thema anzusprechen, denn auch Arbeitgeber profitieren durch mehr Mitarbeiterbindung und die Förderung der Gesundheit.
  2. Probefahren & Rad konfigurieren: Suchen Sie sich Ihr passendes Dreirad oder Therapierad aus und lassen Sie sich persönlich beraten. Am besten vereinbaren Sie direkt eine Probefahrt in Ihrem nächstgelegenen dreirad.de-Store.
  3. Leasingantrag stellen: Wenn Sie sich für ein Modell entschieden haben, wird der Leasingantrag gemeinsam mit unserem Personal vorbereitet. Wir unterstützen Sie dabei Schritt für Schritt. Anschließend wird der Antrag von Ihrem Arbeitgeber geprüft und freigegeben. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann der Leasingprozess fortgesetzt werden.
  4. Vertrag & Übergabe: Nach der Freigabe wird der Leasingvertrag abgeschlossen und Ihr Fahrrad an Sie übergeben.
  5. Rad übernehmen: Nach Ablauf des Leasingvertrags besteht häufig die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem günstigen Restwert zu übernehmen. So kann das geleaste Rad ganz einfach in Ihren Besitz übergehen.

Unsere Dienstrad Partner

Im Bereich Dienstrad-Leasing gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter, mit denen Arbeitgeber zusammenarbeiten können. Die hier gezeigten Partner sind daher nur eine Auswahl, zudem arbeitet nicht jeder unserer Standorte mit allen Anbietern zusammen. Ist Ihr Anbieter nicht dabei, sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten für Ihr Leasing bestehen.

Beispielrechner

Finde heraus was dich dein Job-Rad kostet!

Ja, Sie können nicht nur für klassische Fahrräder, sondern auch für Dreiräder, Therapieräder und herkömmliche Fahrräder wie E-Bikes einen Leasingvertrag abschließen. Auch reduzierte Modelle können je nach Anbieter leasingfähig sein.

Welche Service- und Versicherungspakete möglich sind, hängt vom jeweiligen Leasinganbieter ab. Meistens gibt es mehrere Paketgrößen, um Leistungen wie Inspektionen und Verschleiß in unterschiedlichem Umfang abzusichern. Sprechen Sie uns gerne an – wir informieren Sie dazu individuell und zeigen Ihnen, welche Leistungen in Ihrem Fall angeboten werden können.

Bei einem Arbeitgeberwechsel gilt es für die Übernahme des Dienstrades zu beachten, dass der neue Arbeitgeber eine Vereinbarung mit demselben Dienstleister haben muss. Ist das Dienstrad beispielsweise über BusinessBike geleast, kann das Rad nur zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, wenn dieser auch BusinessBike anbietet. Andernfalls kann das Rad frühzeitig aus dem Leasing ausgelöst werden, dann allerdings zum Brutto-Restwert. Fragen Sie hierfür am besten Ihren neuen Arbeitgeber und auch Ihren Leasinganbieter.

Ja, gerade bei Dreirädern und Therapierädern spielt die individuelle Ausstattung oft eine besonders wichtige Rolle. Viele Zubehörteile können bereits direkt in das Leasing mit einbezogen werden. Hier unterscheiden sich die Vorgaben der Dienstleister und wir werden Sie individuell beraten.

Nein, ein Verkauf des Rades während der Laufzeit ist nicht gestattet. Rechtlich gesehen gehört das Fahrrad dem Leasinganbieter bzw. der Leasingbank. Erst nach dem sogenannten "Restwert Ankauf", im Anschluss an die 36 Monate Laufzeit, geht das Rad offiziell in Ihren Besitz über.

Der Vorteil ist zwar, dass durch den Abzug der Leasingrate vom Bruttogehalt weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen sind, gleichzeitig bedeutet dies aber auch einen geringeren Beitrag in die Rentenkasse. Die Differenz ist in der Regel eher gering. Auch die Dauer des kleineren Beitrags, der gezahlt wird, ist auf 36 Monate begrenzt. Außerdem kann bei einem Arbeitgeberwechsel die Übernahme des Rades zum neuen Arbeitgeber mit Hürden verbunden sein, je nachdem, mit welchem Dienstleister die alte und die neue Firma das Dienstrad-Leasing anbieten.

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